Steuerfolgen für Vermögensanlagen

Im Hinblick auf die ständigen steuerlichen Veränderungen zeigen wir hierneben einen Abdruck der verschiedenen Steuerfolgen für Vermögensanlagen. Es sind die heutigen Steuerregeln und die ab dem 01. Januar 2009 geltenden Steuerregeln wie folgt gegenübergestellt und zu unterscheiden:

Anlagetyp Regeln heute ab 2009 Tendenz
Aktien steuerfreier Verkauf nach einem Jahr. Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden negativ
Investmentfonds steuerfreier Verkauf nach einem Jahr Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und ordentliche Erträge negativ
Fondssparpläne steuerfreier Verkauf nach einem Jahr Abgeltungssteuer auf Verkaufsgewinn negativ
Selbstgenutzte Immobilie bei Verkauf steuerfrei, wenn Eigennutzung mindestens im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren keine Änderung neutral
Vermietete immobilie Besteuerung des Verkaufsgewinns nur bei Haltedauer von unter 10 Jahren keine Änderung neutral
Geschlossene Immobilienfonds ab 2005: persönlicher Steuersatz auf Gewinne aus Vermietung und Verpachtung, Verlustzuweisung selten möglich. Verkauf der Anteile steuerfrei keine Änderung neutral
Schiffsfonds Gewinn wird nur zu 0,1 bis 0,4% des Kommanditkapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. (Tonnagesteuer). Verkauf steuerfrei keine Änderung neutral
Private Rentenversicherung Ertragsanteil in den Rentenleistungen wird nach persönlichem Steuersatz besteuert keine Änderung neutral
Riester/Rürup staatliche Förderung und Ertragsanteil (richtet sich nach Renteneintrittsalter) während Auszahlung zu 100 Prozent mit persönlichem Satz versteuert.* keine Änderung neutral
Fondsgebundene Lebenspolice Die Hälfte der Erträge wird nach Ablauf mit dem persönlichen Steuersatz belegt, die andere Hälfte ist steuerfrei künftig gilt nicht der persönliche Steuersatz, sondern die halbe Abgeltungsteuer, also 12,5 Prozent positiv**
Kapitallebensversicherung, Abschluß nach dem 1.1.2005, Laufzeit weniger als 12 Jahre oder nicht nis zum 60. Lebensjahr Erträge werden voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert Abgeltungssteuer auf alle Erträge positiv**
Kapitallebensversicherung, Abschluß nach dem 1.1.2005, Laufzeit min. 12 Jahre und bis zum 60. Lebensjahr Erträge werden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert Abgeltungsteuer auf die Hälfte der Erträge positiv**
Festverzinsliche Wertpapiere Zinsen werden bis zum persönlichen Satz bis max. 47 Prozent besteuert *** Abgeltungssteuer auf Zinsen positiv**

* bei Rürup-Rente volle Besteuerung erst ab dem Jahr 2040; bis dahin Übergangsfrist
** wenn persönlicher Steuersatz größer als 25 Prozent
*** inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag