Aktuelles: Wirtschaftsrecht

Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ist am 01.08.2002 in Kraft getreten

Danach haften ab sofort Generalunternehmer für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die von ihren direkt beauftragten Subunternehmern nicht abgeführt wurden. Die Haftung entfällt nur dann, wenn der Unternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, der Nachunternehmer oder ein von diesem beauftragter Verleiher werde seine Zahlungspflicht erfüllen. Die entsprechende Einzugsstelle kann von dem Subunternehmer … Weiterlesen »