Einseitige Vertragsbeendigung

Immer wieder fragen Mandanten mit der vorgefassten Meinung an, dass sie einen von ihnen gerade abgeschlossenen Vertrag, insbesondere zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, ohne weiteres beenden können.

Rechtlich ist es keineswegs so, daß man bereits abgeschlossene Verträge mit einseitiger Erklärung „einfach“ beenden könnte. Im Gegenteil ist es die Regel, dass Verträge einzuhalten sind und nicht aufgrund von „Kaufreue“ einseitig beendet werden könnten.

Zunächst unterscheidet man die Aufhebung eines Vertrags von dem Rücktritt, der Anfechtung und dem Widerruf.

  1. Aufhebung

Die Aufhebung des Vertrags setzt die einverständliche Mitwirkung beider Vertragsteile voraus, den Vertrag nicht durchführen zu wollen.

  1. Einseitige Beendigung von Verträgen

Einseitig als Besteller von Waren oder Dienstleistungen kann man sich vom Vertrag durch Rücktritt, Anfechtung und Widerruf lösen.

  1. Die Anfechtung setzt im Allgemeinen eine Drohung oder eine arglistige Täuschung voraus. Dies kommt in der Praxis eher selten vor.
  2. Der Rücktritt kann vertraglich vereinbart werden, oder nach gesetzlichen Vorschriften ausgeübt werden. Anfechtung und Rücktritt bedürfen im allgemeinen rechtlicher Beratung, bevor sie ausgeübt werden.
  3. Der Widerruf ist in vier gesetzlichen Fällen unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist möglich.

 

  1. Zum Widerruf:

Es sind aber nur folgende besondere Vertragsarten zum Widerruf zugelassen:

a. Der Pauschalreisevertrag seit dem 01. Januar 2019;

b. Der Widerruf bei Haustürgeschäften (der Vertreter, der an der Haustür unbestellt erscheint und den Staubsauger verkauft hat);

c. der Darlehensvertrag des Verbrauchers mit einem Unternehmer, typischerweise einem Kreditinstitut;

d. das Fernabsatzgeschäft, also die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen per Internet.

       4. Ergebnis

Es wird empfohlen, auch in den Fällen des Widerrufs jedenfalls dann anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Rechtswirksamkeit des Widerrufs bestritten wird. Es ist zu beachten, dass ein solcher Widerruf fristgebunden ist. Bereits der Anlauf bzw. der Ablauf der Frist kann zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten führen.