Wegfall des Unterhaltsanspruch einer nichtverheirateten Mutter

Grundsätzlich hat eine nichtverheiratete Mutter nach der Geburt des Kindes gem. § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Unterhaltsanspruch für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Die Mutter soll sich in diesem Zeitraum ganz der Pflege und Erziehung des Kindes annehmen. Wenn die nichtverheiratete Mutter dann heiratet, verliert sie nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ihren Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater, weil nach Auffassung des BGH der Anspruch auf Familienunterhalt gegen den Ehemann nach gesetzlicher Wertung der Unterhaltsansprüche dem Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater aus § 1615 l BGB vorgehe. Der BGH begründet diese Wertung weiter damit, dass der stärker ausgestaltete Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau ebenfalls mit der Wiederheirat ende, die ursprünglich nicht verheiratete Mutter dürfe insoweit nicht bessergestellt werden als die geschiedene Ehefrau.

BGH, Urteil vom 17.11.2004 XII ZR 183/02