Mercedes “Diesel-Skandal”

Nachdem der Diesel-Skandal des Volkswagen Konzerns mit den Marken Volkswagen, Audi und Skoda, Seat und Porsche sich in der Abarbeitung befindet, zeigt sich, dass auch die anderen Autokonzerne betroffen sind, insbesondere die Daimler AG mit der Marke Mercedes.

Auch die Daimler AG hat an den Dieselmotoren OM 654 u.a. Manipulationen der Abgasanlage des Inhalts durchgeführt, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte erreicht, während im Fahrbetrieb durch die Umschaltung bzw. Abschaltung der Software, die die Abgasanlage steuert, weit höhere Abgaswerte, insbesondere Stickstoffwerte, gemessen wurde.

Ähnlich wie beim Volkswagen-Konzern ist hier genau zu prüfen, welcher Motor in das Fahrzeug eingebaut worden ist (Diesel), wann das Fahrzeug von welchem Händler bzw. von der Daimler AG selbst erworben wurde, welche Laufleistung das Fahrzeug in der Hand des geschädigten Kunden erzielt hat, u.a.m. Es ist zu prüfen, ob die Daimler AG selbst verklagt wird, oder der liefernde Händler.

Es liegen erste Urteile vor, so ein Urteil des Landgerichts Hanau vom 07. Juni 2018, Az -9 O 76/18-. Mit diesem Urteil wurde die Daimler-AG verpflichtet, einen
Mercedes-Benz Vito zurückzunehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500,00 EUR abzgl. einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Die Zahlung des Kaufpreises ist über § 849 BGB zu verzinsen. Somit wird die Nutzungsentschädigung häufig mit der Verzinsung kompensiert.

Es gibt ein weiteres Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 05. Juni 2018,
Az -18 O 24/18-. In jenem Fall wurde die Daimler-AG verpflichtet, an den Kläger knapp 9.900,00 EUR zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug, einen Mercedes-Benz C 200 D zurückzunehmen und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von rund
1.800,00 EUR zu erstatten.

Inzwischen sind weitere Urteile ergangen, die auf ein systematisches Vorgehen des Daimler-Konzerns hinsichtlich der Verwendung einer Software hinweisen, mit der die Abgasbehandlung der Stickoxide (NOX) als systematisches Streben nach Gewinn und insoweit – weil unter Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Abgasreinigung – als sittenwidrige Schädigung angesehen wird. Der Konzern ist jüngst zu einer Geldbuße i.H.v. 870 Mio. EUR herangezogen worden, die auch gezahlt worden sind und dem Vorwurf eine Manipulation der Abgasbehandlung der Motoren Bestätigung gibt.

Unsere Kanzlei berät und vertritt geschädigte Mercedes-Fahrer. Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Rechtsstreite gegen Volkswagen AG geführt und gewonnen. Die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse sind sehr ähnlich. Die Gerichte haben sich, nach anfänglichen Schwierigkeiten, im Sinn des Verbraucherschutzes den geschädigten Autofahrern zugewendet. Es bestehen daher, vorbehaltlich einer Prüfung des Einzelfalls, gute bis sehr gute Aussichten, das Fahrzeug entweder gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück zu geben, oder aber im Weg der Einigung eine erhebliche Geldsumme als Schadensersatz zu realisieren.

 

Wenden Sie sich als Geschädigter also gerne an unsere Kanzlei, zunächst zum Erhalt einer Erstberatung.