Steuer und Kostenfolgen im Zusammenhang mit der Ehescheidung

Gern beraten wir Sie in den Rechtsfragen der Ehescheidung und der Scheidungsfolgen, bis hin zum Steuerrecht.

Wissen Sie, ob die Kosten der Ehescheidung  steuerlich als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können?

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie auch in diesen Fragen!

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Beratungsgebühr, ggf. abzüglich Selbstbeteiligung.